Allgemeine Geschäftsbedingungen der RSG Group GmbH – Deutschland (Stand: 20.12.2022) für Mitglieder der Studiolinien “JOHN REED” und “JOHN REED WOMEN´S CLUB”
VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der RSG Group GmbH (RSG Group) mit ihren Mitgliedern der Studiolinien „JOHN REED“ und „JOHN REED WOMEN´S CLUB“ so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der RSG Group abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der RSG Group betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die RSG Group ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der RSG Group aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die RSG Group gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die RSG Group. Die RSG Group speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die RSG Group ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der RSG Group aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die RSG Group gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. MemberCard
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine MemberCard, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
1.6. Besonderheiten für „JOHN REED WOMEN´S CLUB“
Weibliche Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres und männliche Personen können nicht Mitglied der Studiolinie „JOHN REED WOMEN´S CLUB“ werden; im Übrigen gilt Ziffer 1.5.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die RSG Group ist berechtigt, einzelne unter der Marke „JOHN REED“ betriebene Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die RSG Group wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der „JOHN REED“- Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit MemberCard
Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Die RSG Group ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard
Für die Ausstellung der MemberCard bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für Ersatz-Member-Card fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.
3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der RSG Group bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der RSG Group (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der RSG Group unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der RSG Group ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die MemberCard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der RSG Group ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der RSG Group gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die RSG Group vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.
4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung
Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein Staffelbeitrag vereinbart, kann die RSG Group den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft bei Studios der Cluster 1 bis 5 um maximal 2 EUR inkl. MwSt.. Und bei Studios ab Cluster 6 um maximal 4 EUR inkl. MwSt. Pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der RSG Group frühestes jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. Der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der RSG Group unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der RSG Group dann erbrachten Leistungen unangemessen ist. Macht die RSG Group von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebenen E-Mail-Adresse oder in der App mitteilen. Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt. Das Preisanpassungsrecht nach Nr. 4.3 dieser AGB bleibt von der Vereinbarung von Staffelbeiträgen ebenfalls unberührt.
4.3 Preisanpassungsrecht
4.3.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die RSG Group berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die RSG Group wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.3.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.4 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der RSG Group hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.5 Zahlungsverzug
4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die RSG Group sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.5.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die RSG Group berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die RSG Group berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder der RSG Group fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der RSG Group mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der RSG Group nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Trainings- und Servicepauschale wird durch die Stilllegung nicht berührt. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die RSG Group zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. Anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Webseite der jeweiligen Marke bereitgestellte Kündigungsschaltflache erklärt werden.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der Website der jeweiligen Marke; per Brief an die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld oder per E-Mail erfolgen.
6. HAFTUNG DER RSG GROUP
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die RSG Group nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der RSG Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der RSG Group.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtete: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die RSG Group ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die RSG Group ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die RSG Group wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder solchen Forderungen gegen die RSG Group aufrechnen, die in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die RSG Group auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sofern der Vertrag Online oder außerhalb unserer Geschäftsräume (z.B. im Vorverkauf) abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld, Tel.: +49 (0) 30 837 95500, E-Mail: widerruf(at)johnreed.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld, E-Mail: widerruf@johnreed.de: – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum _______ (*) Unzutreffendes streichen.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR PROBETRAININGS- UND MITGLIEDSVERTRÄGE DER STUDIOLINIEN „MCFIT", „JOHN REED", „HIGH5", „JOHN REED WOMEN’S CLUB“ UND ”GOLD’S GYM” (Stand: 17.01.2022)
Die nachfolgende Datenschutzerklärung soll Dich darüber informieren, wie wir Deine persönlichen Daten im Rahmen von Probetrainings- und Mitgliedsverträgen der Studiolinien „McFIT“, „JOHN REED“, „High5“, „ JOHN REED WOMEN’S CLUB“ und „Gold´s Gym“ mit der RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld (nachfolgend „RSG Group“ genannt) verarbeiten. Der Schutz Deiner Privatsphäre und Deiner Persönlichkeitsrechte ist uns sehr wichtig. Wir möchten Dich daher bitten, diese Informationen aufmerksam zu lesen. Wir werden Dich nachfolgenden über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend „Daten“ genannt) bei Vertragsabschluss und Durchführung des Vertrages aufklären. Für die grundsätzliche Nutzung unseres Onlineangebotes unter den Webseiten www.mcfit.com, www.johnreed.fitness, www.high5.com oder www.goldsgym.com/de existiert jeweils ein gesonderter Datenschutzhinweis..
I. NAME UND ANSCHRIFT DES VERANTWORTLICHEN
Der Verantwortliche für den Vertragsabschluss eines Mitgliedsvertrages mit der RSG Group im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend „DSGVO“) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die: RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld; Telefon +49 (0) 30 837 95500, E-Mail: impressum@rsggroup.com, sofern nicht eine gemeinsame Verantwortung mit einem anderen Unternehmen besteht. Nähere Informationen hierzu findest Du unter https://dsgvo-gesetz.de/art-26-dsgvo/. Den Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen erreichst Du unter: datenschutzbeauftragter@rsggroup.com.
II. UMFANG DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Interessenten unseres Angebotes und Mitgliedern grundsätzlich nur, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung von Verträgen erforderlich ist oder uns die Verarbeitung Deiner Daten durch gesetzliche Bestimmungen oder Deine ausdrückliche Einwilligung gestattet ist.
III. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Wir möchten Dir die Rechtsgrundlage für unsere Datenverarbeitung mitteilen. Sofern die Rechtsgrundlage in unserer Datenschutzerklärung nicht genannt wird, beruht die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten auf folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient uns als Rechtsgrundlage, wenn wir Deine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck eingeholt haben. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist die Rechtsgrundlage, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, z.B. wenn Du einen Mitgliedsvertrag über das Onlineangebot schließt. Diese Rechtsgrundlage gilt auch für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich sind, z.B. wenn Du Dich an uns wendest mit Anfragen im Hinblick auf unsere Produkte und Leistungen. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO ist unsere Rechtsgrundlage, soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, wie z.B. die Erfüllung von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten. Sofern lebenswichtige Interessen von Dir oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist eine Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten von Dir das erstgenannte Interesse nicht, so findet eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO statt.
IV. DATENLÖSCHUNG UND SPEICHERDAUER
Wir möchten Dich über die Speicherdauer und Datenlöschung bei unserer Datenverarbeitung informieren. Sofern in unserer Datenschutzerklärung in den folgenden Abschnitten hierzu nicht Näheres geregelt wird, gilt für die Speicherdauer und Datenlöschung das Folgende: Deine personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern wir nur für den Zeitraum, der zur Erfüllung des Verarbeitungs- und Speicherzweckes erforderlich ist. Eine Speicherung Deiner Daten kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, an die wir uns halten müssen, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung Deiner Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgesehene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung Deiner Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. Sofern die personenbezogenen Daten gesperrt werden, erfolgt eine Löschung sobald gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen, kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung Deine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt und eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht.
V. VERARBEITUNG DEINER PERSONENBEZOGENEN DATEN BEIM PROBETRAINING, ABSCHLUSS EINES MITGLIEDSVERTRAGES UND DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Daten, die wir im Rahmen der Vereinbarung eines Probetrainings oder der Beantragung und Durchführung Deines Mitgliedsvertrages von Dir erhalten oder bei Dir erheben. Sofern Du ein Probetraining bei uns verabredest bzw. durchführst, verarbeiten wir die folgenden Daten: Geschlecht, Name und Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon), eventuell erteilte Einwilligungen. Sofern Du uns eine E-Mai-Adresse mitteilst, werden wir diese in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren prüfen. Dies bedeutet, dass Du nach der Anmeldung eine E-Mail erhältst, in der Du um eine Bestätigung gebeten wirst. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit einer fremden E-Mail-Adresse anmelden kann. Die Nutzung des Bestätigungslinks wird protokolliert, um den Prozess entsprechend den rechtlichen Vorgaben nachweisen zu können. Hierfür ist die Speicherung des Bestätigungszeitpunktes und der IP-Adresse erforderlich. Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages werden darüber hinaus folgende Daten erfasst: Kontoinhaber, IBAN BIC Kreditinstitut, Einwilligung Einzug, digitale Unterschrift, ein Lichtbild, Mitgliedsnummer, Bezugsstudio (Studioname), Tarifname, Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Beitrag, Ruhezeiten, Sonstige Vertragsdaten. Beim Betreten eines Fitnessstudios erfasst die RSG Group folgende Daten (die nachfolgend zusammengefasst als „Zugangsdaten“ bezeichnet werden): Datum des Zutritts, Uhrzeit des Zutritts, das aufgesuchte Studio. Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit Ihren Mitgliedsvertrag bzw. die zum Vertrag hinterlegten Daten selbständig zu verwalten. Hierfür bieten wir auf der Website einen Selfservicebereich oder die Member-App in Zusammenarbeit mit dem weiteren Verantwortlichen mySports GmbH an. Bitte beachte hierzu die ausführliche Erklärung über die gemeinsame Verantwortlichkeit https://dsgvo-gesetz.de/art-26-dsgvo/. Soweit wir Buchungsmöglichkeiten online per Web oder App für Kurse oder Gruppentrainings anbieten, verarbeiten wir folgende Daten: Vorname, Nachname, Geburtstag, Geschlecht, Anschriftendaten, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Zustimmungserklärung zu AGB und Datenschutz, Verifizierungsstatus, Buchungsdaten (gebuchte Leistung und Transaktionsdaten). 2. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Die RSG Group verarbeitet personenbezogene Daten von Interessenten und Mitgliedern soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient. Rechtsgrundlage ist daher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Sofern die RSG Group ein Lichtbild von Dir erfasst, dient dies dem Zweck einer späteren Zugangskontrolle, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Für die Zugangsdaten gilt das Folgende: Soweit die RSG Group beim Betreten des Fitnessstudios das Fitnessstudio, Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen der Zugangskontrolle zu unseren Studios zur Durchführung des Vertrages mit Dir. Rechtsgrundlage ist daher ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Die RSG Group speichert die Zugangsdaten zu Zwecken der Wahrung des Hausrechts, der Verteidigung gegen Rechtsansprüche und Wahrung der Interessen der Mitglieder. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und Marktforschung verwendet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f und lit. d DSGVO, somit eine Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen von der RSG Group und seinen Mitgliedern. Eine Profilbildung findet nicht statt. 3. Dauer der Speicherung/Sperrung der Daten Wir verarbeiten und speichern Deine Daten für die Dauer Deines Vertrages mit uns. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. In Deutschland können diese sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahren. Daneben beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die nach den §§ 195 ff. BGB bis zu dreißig Jahre betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Im Falle einer Probemitgliedschaft sperren wir Deine Daten sechs Monate nach Beendigung Deines Probemitgliedsvertrages. Die Zugangsdaten werden bei allen Verträgen drei Tage nach dem Zeitpunkt der Erhebung automatisiert gesperrt. Sofern die personenbezogenen Daten gesperrt werden, erfolgt eine Löschung sobald gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen, kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung Deine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt und eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht. Sobald die Speicherung der Daten nicht mehr zur Durchführung des Vertrages mit uns erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, werden Deine Daten unverzüglich gelöscht, sofern kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung Deine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt und eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, in diesem Fall werden Deine Daten gesperrt.
VI. NEWSLETTER
Wenn Du Dich zum Newsletter-Versand anmeldest, willigst Du bis auf Widerruf ein, dass Du einen personalisierten Newsletter von RSG Group und den Tochterunternehmen CYBEROBICS GmbH, THE REED GmbH, Gold’s Gym Trading GmbH, LOOX Sports GmbH und McFIT MODEL AGENCY GmbH erhältst und die vorgenannten Unternehmen der RSG Group Werbung zu Produkten, Dienstleistungen, Aktionen und Zufriedenheitsbefragungen zusenden dürfen. Um einen für Dich optimierten Newsletter zu versenden, willigst Du in eine Auswertung durch die vorgenannten Unternehmen ein, mit der gemessen wird, ob und wann der Newsletter geöffnet wird und welche Links Du anklickst. Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und den beim Newsletter Versand erhobenen Daten findest Du im nachfolgenden Text. Du kannst den Empfang der Newsletter jederzeit kündigen, d.h. Deine Einwilligung widerrufen. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Du kannst die Einwilligung auch widerrufen, indem Du eine einfache Nachricht per Post (RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld) oder per E-Mail (meine-daten@rsggroup.com) an uns sendest. Es entstehen Dir dabei keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif. 1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung beim Newsletter-Versand Im Rahmen des Abschlusses eines Mitgliedsvertrages mit der RSG Group hast Du die Möglichkeit einen kostenlosen Newsletter zu abonnieren. Dafür benötigen wir deine E-Mail-Adresse. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgangs Deine Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. Dies bedeutet, dass Du nach der Anmeldung zum Newsletter eine E-Mail erhältst, in dem Du um die Bestätigung Deiner Anmeldung gebeten wirst. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit einer fremden E-Mail-Adresse anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Vorgaben nachweisen zu können. Hierfür ist die Speicherung des Anmelde- und Bestätigungszeitpunktes, als auch der IP-Adresse erforderlich. Auch ohne dass Du Dich zu unserem Newsletter angemeldet hast, können wir Deine hinterlegte E-Mail-Adresse für den Versand eines Newsletters verwenden, wenn Du auf unserem Onlineangebot oder auch in einem der Studios Waren oder Dienstleistungen von der RSG Group erwirbst und hierbei Deine E-Mail-Adresse angibst. In einem solchen Fall wird über den Newsletter ausschließlich Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen versendet. Du kannst den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Deine Einwilligung widerrufen. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Du kannst die Einwilligung auch widerrufen, indem Du eine einfache Nachricht an uns sendest. Du kannst hierfür die folgenden Kontaktdaten verwenden, ohne dass Dir andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen: Via Post: RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld oder Via E-Mail: meine-daten@rsggroup.com. 2. Rechtsgrundlage und Zweck für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters und die mit ihm verbundene Erfolgsmessung ist Deine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Hierbei richtet sich unser Interesse auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen und sicheren Newsletterversandverfahrens, welches zum einen unseren geschäftlichen Interessen dient und uns den Nachweis Deiner Einwilligung ermöglicht und gleichzeitig auch Deinen Erwartungen entspricht. Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters ohne Newsletteranmeldung infolge des Verkaufs von Waren oder Dienstleitungen ist in der Bundesrepublik Deutschland § 7 Abs. 3 UWG und in Österreich § 107 Abs. 2 und 3 TKG. Darüber hinaus ist Rechtsgrundlage auch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, da wir ein berechtigtes Interesse am Direktmarketing haben. Die Verarbeitung Deiner E-Mail-Anschrift dient dazu, Dir den Newsletter zuzustellen. 3. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Deine E-Mail-Anschrift wird für den Newsletterversand demnach so lange gespeichert, wie Du einen Newsletter abonniert hast. Du kannst den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Deine Einwilligung widerrufen. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Du kannst die Einwilligung auch widerrufen, indem Du eine einfache Nachricht an uns sendest. Du kannst hierfür die folgenden Kontaktdaten verwenden, ohne dass Dir andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen: Via Post: RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld, oder via E-Mail: meine-daten@rsggroup.com. Um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können, können wir die ausgetragene E-Mail-Anschrift bis zu drei Jahre auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern, bevor sie gelöscht wird. Eine Speicherung erfolgt hierbei nur zu dem Zweck der möglichen Abwehr von Ansprüchen. 4. Newsletter-Versand durch CleverReach Der Versand des Newsletters erfolgt mittels des Versanddienstleisters CleverReach GmbH & Co. KG (nachfolgend „CleverReach“), Mühlenstraße 43, 26180 Rastede, Deutschland. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters kannst Du unter cleverreach.com einsehen. Wir setzen die Dienste von CleverReach auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ein. Von CleverReach können die Daten der Empfänger ohne Zuordnung zu einem bestimmten Nutzer zur Optimierung oder Verbesserung ihres eigenen Services genutzt werden, z.B. für die technische Optimierung des Versandes und die Verbesserung der Darstellung des Newsletters. Die Daten unserer Newsletter-Empfänger wird CleverReach nicht dafür nutzen diese anzuschreiben oder an Dritte weiterzugeben. 5. Newsletter-Erfolgsmessung In den Newslettern können sog. „web-beacon“ enthalten sein. Dies sind pixelgroße Dateien, die beim Öffnen eines Newsletters von unserem Server bzw. vom Server unseres Versanddienstleisters abgerufen werden. Im Rahmen dieses Abrufes werden technische Informationen, wie die Information zu Deinem Browser und Deinem Betriebssystem, aber auch Deine IP-Adresse und der Zeitpunkt des Abrufs des Newsletters erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten im Hinblick auf die Newsletter-Erfolgsmessung stellt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. All diese Informationen werden zur Verbesserung des Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand der Abruforte oder der Zugriffszeiten genutzt. Ebenfalls wird die Feststellung erhoben, ob der Newsletter geöffnet wurde, wann er geöffnet wurde und welche Links angeklickt wurden. Auch wenn diese Informationen aufgrund von technischen Gründen einem einzelnen Newsletter Empfänger zugeordnet werden können, so sollen hierdurch weder durch uns, noch durch den Versanddienstleister einzelne Nutzer beobachtet werden. Die Auswertungen dienen uns dazu, Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder interessengerechte Newsletter an unsere Nutzer zu versenden.
VII. WEITERGABE DEINER DATEN
1. Wer bekommt Deine personenbezogenen Daten? Innerhalb des Unternehmens erhalten nur diejenigen Stellen Deine Daten, die diese zur Durchführung des entsprechenden Zweckes und gesetzlicher Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter und sonstige Dienstleister können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Banken, Telekommunikation, Inkasso sowie Druckdienstleistungen. Darüber erhalten Deine Daten für notwendige Zwecke gemeinsame Verantwortliche. Konkrete Informationen dazu erhältst hier https://dsgvo-gesetz.de/art-26-dsgvo/. Im Übrigen geben wir Deine Daten nur weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Du eingewilligt hast oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Ämter, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung sein. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Du uns Deine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hast. 2. Werden Deine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? Eine Datenübermittlung in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Deines Vertrages erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Du uns Deine Einwilligung erteilt hast. Wir stellen zuvor sicher, dass der Datenempfänger die notwendigen Datenschutzstandards durch entsprechende Garantien im Sinne von Art. 44 ff DSGVO einhält.
VIII. DEINE RECHTE
Wir möchten Dich an dieser Stelle über Deine Rechte in Bezug auf die Verarbeitung Deiner Daten aufklären. Sofern Du eins dieser Rechte in Anspruch nehmen möchtest, so kannst Du hierfür eine einfache Nachricht an uns senden. Du kannst hierfür die folgenden Kontaktdaten verwenden, ohne dass Dir andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen: Via Post: RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld, oder via E-Mail: meine-daten@rsggroup.com. Bei einer vorliegenden Anfrage behalten wir uns zu Deinem eigenen Schutz vor, weitere Informationen einzuholen, die uns Deine Identität bestätigen. Falls uns eine Identifizierung von Dir nicht möglich ist, werden wir die Bearbeitung der Anfrage verweigern. Du hast das Recht auf Auskunft der zu Deiner Person gespeicherten Daten (Art.15 DSGVO), die unverzügliche Berichtigung und/oder Vervollständigung der Dich betreffenden personenbezogenen Daten (Art.16 DSGVO), die Löschung Deiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art.17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten (Art.18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO) sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art.21 DSGVO). Wenn Du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten gegen bestehende datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, kannst Du Dich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Die Beschwerde kannst Du insbesondere an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Deines Aufenthaltes, Deines Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes richten.
IX. ÄNDERUNG DER DATENSCHUTZHINWEISE
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen, damit sie stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. wenn wir unser Onlineangebot verändern oder andere Services einführen. Für Deinen erneuten Besuch unseres Onlineangebotes gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RSG Group GmbH – Deutschland (Stand: 17.01.2022)
1. VERTRAGSSCHLUSS 1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der RSG Group GmbH (RSG Group) mit ihren Mitgliedern der Studiolinien „Gold ́s Gym“, „McFIT“, „JOHN REED“, „High5“ und „JOHN REED WOMEN ́S CLUB“ soweit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der RSG Group abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der RSG Group betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die RSG Group ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der RSG Group aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die RSG Group gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die RSG Group speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die RSG Group ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der RSG Group aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die RSG Group gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. MemberCard
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online- Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine MemberCard, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
1.6. Besonderheiten für „JOHN REED WOMEN ́S CLUB“
Weibliche Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres und männliche Personen können nicht Mitglied der Studiolinie „JOHN REED WOMEN ́S CLUB“ werden; im Übrigen gilt Ziffer 1.5.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
Die RSG Group ist berechtigt, einzelne unter der Marke „JOHN REED“ betriebene Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die RSG Group wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der „JOHN REED“- Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit MemberCard
Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Die RSG Group ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS 3.1. Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard
Für die Ausstellung der MemberCard bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für Ersatz-Member-Card fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.
3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten hat.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der RSG Group bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der RSG Group (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der RSG Group unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der RSG Group ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass die MemberCard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der RSG Group ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der RSG Group gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die RSG Group vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.
4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die RSG Group berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die RSG Group wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der RSG Group hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4 Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die RSG Group sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die RSG Group berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die RSG Group berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der RSG Group vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der RSG Group mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der RSG Group nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Trainings- und Servicepauschale wird durch die Stilllegung nicht berührt. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die RSG Group zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der Website der jeweiligen Marke; per Brief an die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld oder per E-Mail erfolgen.
6. HAFTUNG DER RSG GROUP
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die RSG Group nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der RSG Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der RSG Group.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die RSG Group ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die RSG Group ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die RSG Group wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die RSG Group aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die RSG Group auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.