Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website johnreed.fitness.
Wir sind bemüht, diese Website im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in Verbindung mit der EN 301 549 vereinbar. Es gibt derzeit noch einige Barrieren, die wir sukzessive beheben möchten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit WCAG 2.1
- Einige Bilder auf der Website haben keinen oder unzureichenden Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend. Rein dekorative Bilder bleiben dabei ohne Alternativtext, da sie keinen Mehrwert für die Erfassung des Inhalts bieten und somit von assistiven Technologien ignoriert werden können.
b) Barrieren aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
- An einigen Stellen ist das festgelegte Minimum-Kontrastverhältnis von 4,5:1 bzw. 3:1 zwischen Text und Hintergrund nicht erfüllt. Das betrifft vor allem Überschriften und Subüberschriften auf Grafiken und Videos. Aufgrund der gegebenen Corporate-Identity-Vorgaben zur Marke JOHN REED ist es uns nicht möglich, alle Farben anzupassen, ohne das Gesamtbild der Marke zu beeinträchtigen.
- Die Website beinhaltet Grafiken und Videos mit und von Text, wodurch die Lesbarkeit, Skalierbarkeit und Interpretation durch assistive Technologien eingeschränkt ist. Die Verwendung von echtem Text ist auf Grund technischer Komplexität nicht immer möglich. Der Einsatz von Alternativtexten an diesen Elementen soll hier zumindest teilweise Abhilfe schaffen (Lesbarkeit für Screenreader).
- An von der Hauptsprache abweichenden Worten oder Phrasen ist kein lang-Attribut für assistive Technologien gesetzt, da die technische Umsetzung sehr komplex und die daraus resultierende, redaktionelle Arbeit sehr aufwändig und kleinteilig wäre. Ggf. gibt es hier jedoch zukünftig eine Alternativlösung (externes Plugin zur automatischen Erkennung und Kennzeichnung der Sprache).
c) Drittanbieter-Abhängigkeiten
- Unser Studiofinder erfüllt noch nicht alle Anforderungen in Bezug auf Tastatursteuerung und -fokus und bietet derzeit noch keine logische Tab-Reihenfolge sowie Textalternativen für visuelle Informationen. Hier besteht eine Abhängigkeit zum Drittanbieter Woosmap, welcher die genannten Barrieren erst im Juli 2025 bearbeiten kann.
- Einzelne Überschriften und Subüberschriften sind aktuell noch nicht logisch strukturiert, korrekt ausgezeichnet oder müssen technisch noch ergänzt werden. Hier besteht eine Abhängigkeit zu unserer Webagentur brandung GmbH, welche die genannten Barrieren erst im Juli 2025 bearbeiten kann.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer externen Prüfung der Website.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontakt
Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns gern:
RSG GROUP GmbH
Saarbrücker Str. 38
10405 Berlin
Deutschland
E-Mail: barrierefrei@rsggroup.com
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für Österreich ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen – Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Österreich
Internet: https://www.sozialministeriumservice.at/